Freiwillige Mitarbeit
Freiwillige Mitarbeiter/innen sind uns sehr wichtig. Jeder Mensch ist ein Gewinn für das HOPE, denn mit mehr Mitwirkenden können wir mehr bewirken. Menschen in Not kann auch durch deinen wertvollen Beitrag geholfen werden!
HOPE orientiert sich als Mitglied von Benevol Schweiz an den Freiwilligenstandards von Benevol. Das Konzept regelt die Zusammenarbeit, Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Auch die Weiterbildung unserer Freiwilligen ist uns wichtig und natürlich die gute Vernetzung mit dem ganzen Team.

HOPE Christliches Sozialwerk hat den Auftrag, Menschen in Not zu dienen mit über 40 niederschwelligen Angeboten im Bereich der 4 B: Begegnen, Betreuen, Beschäftigen und Beherbergen. Freiwillige Mitarbeitende sind somit sehr wichtig im Hilfswerk. Sie sind gleichberechtigte Partner, werden in Planungs- und Entscheidungsfragen miteinbezogen und haben Rechte und Pflichten. Die Freiwilligenarbeit im Hilfswerk ist geplant und wird begleitet, damit der Einsatz langfristig möglich ist und für alle Beteiligten fruchtbar wird.
Freiwillige Arbeit leisten zu wollen alleine genügt nicht. Es bedarf minimaler Anforderungen. Auch soll über allem und für alle das Dienen stehen und die Liebe zu den Schwachen, insbesondere zu Bedürftigen und Randständigen.
Freiwillige haben Rechte, werden unterstützt, haben aber auch Pflichten
Wer leistet Freiwilligeneinsatz im Hilfswerk und warum?
Jeder Mann und jede Frau ab 18 Jahren kann freiwillig im HOPE arbeiten, Dieser Einsatz erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des Hilfswerkes und der/des Freiwilligen. Freiwilliges Engagement erweitert die eigenen Kompetenzen durch neue Erfahrungen, Weiterbildung, Auseinandersetzung mit neuen Beschäftigungsinhalten und Arbeitsweisen. Gleichzeitig wird das soziale Netz verstärkt.
Welche Aufgaben übernehmen Freiwillige?
Freiwillige werden in Teams integriert und durch die Teamleitung eingeführt und begleitet.
Einsatzgebiete sind in der Notschlafstelle als Nachtdienst, im Gastrobereich und in den sozialen Treffpunkten möglich.
Weiter Einsatzmöglichkeiten können gerne im persönlichen Gespräch geplant werden.
Juristen, Ärzte, Fachpersonen und Ehrenamt
Wir sind angewiesen auf Fachkenntnisse aus verschiedenen Gebieten und profitieren von diesen Dienstleistungen und dem Erfahrungsschatz. Bei Interesse und Kapazität freuen wir uns über die Kontaktaufnahme.
Rechte
- Spesenentschädigung bei mit der Teamleitung abgesprochenen Einkäufen und Fahrten.
- Verpflegung während den Einsätzen oder Essensbon.
- Mitspracherecht bei Planungs- und Entscheidungsprozessen im Gruppenteam
- Hausinterne Weiterbildung, Information, Supervision, externe Weiterbildung nach Absprache mit der Teamleitung und Bewilligung durch die Geschäftsleitung
- Freien Zugang zu den Angeboten des Hauses (Grillfest, Weihnachtsessen, Vorträge usw.)
- Teilnahme am jährlichen Freiwilligenfest
- Zusendung des Jahresberichtes und der hausinternen Publikationen
- Bei Weggang eine Arbeitsbestätigung, auf Wunsch auch ein Arbeitszeugnis (ab einem Jahr)
Pflichten
- Zustimmung zur Grundausrichtung des Hilfswerkes, v.a. der Konzentration auf das Anliegen der Diakonie
- Freundlicher, unterstützender Umgang mit Gästen, Besuchern und Mitarbeitern
- Verbindliche Teilnahme an Einsätzen, Sitzungen und Weiterbildungen
- Positive Vertretung des Hilfswerks nach aussen. Dazu gehört auch eine gepflegte Erscheinung
- Einhaltung betrieblicher Regeln, Verantwortungsbereiche und Abläufe
- Drogen und übermässiger Alkoholkonsum sowie illegale Handlungen während des Einsatzes führen zum Ausschluss.
- Erledigen administrativer Aufgaben
Freiwillige haben Anrecht auf Unterstützung
Unterstützung in verschiedenen Arbeitsbereichen vermeidet Überforderung und fördert somit langfristiges, freiwilliges Engagement. Die Teamverantwortlichen unterstützen die Freiwilligen, indem sie…
- über fachliche Fragen und Methoden informieren
- in schwierigen Situationen beraten
- bei Differenzen vermitteln
- organisatorische Arbeitserleichterungen einleiten
- mit zuständigen Stellen vernetzen
- Feedbacks zu Leistungen der Freiwilligen geben